Gesetze / Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz
HZvG 2002§ 8 Anwendung anderer Vorschriften
Auf die öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen finden die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Ersten Buches sowie des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend Anwendung.